Sanierung im Münchner Mehrfamilienhaus: So kombinieren Sie FKG und BEG
Von Georg Vonhasselt

Wer in München ein Mehrfamilienhaus saniert, erhält zusätzlich Unterstützung von der Landeshauptstadt.
In der Diskussion um die Bundesförderung wird das kommunale Programm oft übersehen. Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) ergänzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um eine städtische Förderung. Eigentümergemeinschaften, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften können für dieselbe Maßnahme Mittel aus BEG und FKG erhalten. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten gibt es sogar einen eigenen Zuschlag.
Dieser Beitrag beruht auf dem FKG-Richtlinienheft, das seit dem 28.09.2026 gilt, und auf der BEG-Richtlinie vom 20.07.2026.
Welche Gebäude das FKG fördert
Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bestehender Wohngebäude werden gefördert, wenn das Gebäude vor der Sanierung in den Energieeffizienzklassen E bis H liegt. Die Klasse wird über eine Bedarfsberechnung im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) nachgewiesen. Ein typischer unsanierter Münchner Altbau liegt in diesem Bereich.
Für das FKG ist der iSFP Pflicht. Er muss bei der Antragstellung vorliegen und mehrere Anforderungen erfüllen:
- Er stellt eine schrittweise Sanierung dar.
- Das Gebäude erreicht spätestens 2035 mindestens den Standard Effizienzhaus 55.
- Die beantragte Maßnahme ist im iSFP enthalten.
- Die Beratung ist produkt-, anbieter- und vertriebsneutral.
Außerdem muss die Maßnahme für das gesamte Gebäude umgesetzt werden. Das bedeutet: Ein Bauteil wird vollständig saniert, also zum Beispiel alle Außenwände und nicht nur eine, oder alle Fenster und nicht nur einzelne. Und für dieselbe Maßnahme muss ein BEG-Antrag gestellt werden.
Die Fördersätze für Gebäudehülle und Anlagentechnik
Das FKG setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Zuschlägen zusammen:
- Grundförderung: 5 Prozent der förderfähigen Kosten
- Mehrfamilienhaus-Zuschlag: 5 Prozent für Gebäude ab drei Wohneinheiten
- Worst-First-Zuschlag: 5 Prozent für Gebäude der Klassen G oder H, wenn der iSFP mindestens Effizienzhaus 55 erreicht
- Gebiets-Zuschlag: 5 Prozent für Gebäude in bestimmten Gebieten des kommunalen Wärmeplans
Ein Mehrfamilienhaus der Klasse G oder H kann so bis zu 20 Prozent FKG-Förderung erhalten, zusätzlich zur BEG.
Die förderfähigen Kosten richten sich nach der BEG. BEG und FKG dürfen zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Wird diese Grenze überschritten, kürzt die Stadt die FKG-Förderung.
Beispiel: Fassadendämmung an einem Mehrfamilienhaus der Klasse F
Ein Münchner Mehrfamilienhaus hat acht Wohneinheiten und die Energieeffizienzklasse F. Die Eigentümergemeinschaft lässt die Fassade dämmen. Die förderfähigen Kosten liegen in diesem Beispiel bei 180.000 Euro.
BEG: Bei acht Wohneinheiten sind ohne iSFP höchstens 121.000 Euro förderfähig, mit iSFP bis zu 240.000 Euro. Die vollen 180.000 Euro werden also nur mit iSFP berücksichtigt. 15 Prozent Grundförderung ergeben 27.000 Euro. Für den Teil oberhalb von 121.000 Euro kommt der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten hinzu. Die BEG-Förderung beträgt damit rund 30.000 Euro.
FKG: 5 Prozent Grundförderung und 5 Prozent Mehrfamilienhaus-Zuschlag auf 180.000 Euro ergeben 18.000 Euro.
Zusammen: rund 48.000 Euro oder etwa 27 Prozent der Kosten. Liegt das Gebäude in einem Zuschlagsgebiet, kommen weitere 9.000 Euro hinzu. Die 60-Prozent-Grenze wird damit bei Weitem nicht erreicht.
Ohne iSFP gäbe es weder den iSFP-Bonus noch die erhöhte Höchstgrenze noch das FKG. Die Förderung läge dann bei 15 Prozent auf 121.000 Euro, also gut 18.000 Euro.
Heizungstausch in der WEG: BEG-Boni oder FKG-Förderung
Auch der Heizungstausch wird im FKG gefördert, zum Beispiel eine Luft-Wärmepumpe mit 15 Prozent zusätzlich zur BEG. Für Eigentümergemeinschaften gibt es hier aber eine wichtige Einschränkung:
Die FKG-Förderung für die Heizung ist ausgeschlossen, wenn für mindestens eine Wohnung des Gebäudes der Klimageschwindigkeits-Bonus oder der Einkommens-Bonus der BEG beantragt wird. Diese beiden Boni gibt es nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, und nur anteilig für ihre Wohnung.
In einer gemischten WEG muss also abgewogen werden: zwischen den Boni einzelner selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer und der FKG-Förderung für das gesamte Gebäude. Die Verwaltung sollte diese Frage vor dem Antrag mit allen Beteiligten klären.
Was die Hausverwaltung wissen muss
Der Ablauf:
- Der iSFP liegt vor, bevor der FKG-Antrag gestellt wird.
- Zuerst wird der FKG-Antrag gestellt. Erst wenn das Förderportal mitteilt, dass die Maßnahme beauftragt werden darf, wird der Auftrag vergeben, und zwar unter der Bedingung der BEG-Förderzusage.
- Mit diesem Vertrag wird der BEG-Antrag gestellt. Danach folgt die Umsetzung. Ein Auftrag ohne Förderbedingung vor den Anträgen ist förderschädlich.
- Innerhalb von drei Jahren müssen die Maßnahmen abgeschlossen und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Die Frist lässt sich auf vier Jahre verlängern.
Für die Planung der Versammlungen bedeutet das: Der Beschluss über den iSFP sollte vor dem Beschluss über die Maßnahme gefasst werden. Sonst fehlt beim Antrag die Grundlage.
Die beste Förderkombination hängt vom Gebäude ab
Wie hoch die Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab: von der Energieeffizienzklasse, den geplanten Maßnahmen und ihrer Reihenfolge, der Lage im Wärmeplan und beim Heizungstausch von der Eigentümerstruktur.
Ein individueller Sanierungsfahrplan ist dafür nicht nur inhaltlich der richtige Ausgangspunkt. Er ist auch formale Voraussetzung für den iSFP-Bonus der BEG und für die FKG-Förderung von Gebäudehülle und Heizung.
Die Förderbedingungen für Sanierungen sind in München besser als im bundesweiten Durchschnitt. Diesen Vorteil sollten Sie nutzen.
Die passende Förderkombination für Ihr Gebäude
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