Energieberatung mit unternehmerischem Verständnis
Investitionen in Ihre Gebäude konkurrieren mit Investitionen ins Kerngeschäft. Das wissen wir. Unsere Empfehlungen berücksichtigen Ihre unternehmerischen Prioritäten.

Gebäude sind nicht Ihr Kerngeschäft
Als Unternehmen stehen Sie vor einer klaren Abwägung: Jeder Euro, der in Gebäudemodernisierung fließt, steht für Investitionen ins operative Geschäft nicht mehr zur Verfügung.
Tatsächlich lohnen sich viele Maßnahmen, wenn man sie identifiziert und richtig kalkuliert. Entscheidend sind Amortisationszeiten, die zu Ihrem Planungshorizont passen.
Genau das ist unser Ansatz. Wir unterscheiden zwischen energetisch wünschenswert und wirtschaftlich sinnvoll.
Wir helfen Ihnen zu entscheiden, welche energetischen Maßnahmen Ihre Unternehmensziele nachhaltig unterstützen.
Unser Angebot
Sie können die Gebäudeenergieberatung und das Energieaudit unabhängig voneinander beauftragen.
Energieaudit nach DIN EN 16247
Unternehmensweite Analyse aller Energieströme
Das Energieaudit nach DIN EN 16247 analysiert systematisch alle Energieflüsse in Ihrem Unternehmen – von Produktion über Logistik bis Verwaltung.
GESETZLICHE AUDITPFLICHT (§ 8 EDL-G)
Alle Unternehmen, die kein KMU sind, sind zur Durchführung eines Energieaudits alle vier Jahre verpflichtet. KMU können das Audit freiwillig durchführen und über das BAFA fördern lassen. Eine Neuregelung, die die Pflicht künftig am Energieverbrauch festmacht, befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
- Detaillierte Energieverbrauchsanalyse mit Lastprofilen
- Priorisierte Maßnahmenempfehlungen
- Audit-Bericht nach DIN EN 16247
- Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung
Energieberatung Nichtwohngebäude
Sanierungsplanung und Umsetzungsbegleitung
Sanierungsplanung und Umsetzungsbegleitung für Ihre Gebäude – von der Analyse bis zur Fertigstellung.
Schritt 1: SANIERUNGSKONZEPT
- Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt oder Gesamtsanierungskonzept
- Wirtschaftlichkeitsanalyse und Amortisationszeiten
- Prüfung geeigneter Förderprogramme
Schritt 2: BAUBEGLEITUNG UND FÖRDERNACHWEISE
- Technische Nachweise für Förderantrag und Verwendungsnachweis
- Baudokumentation und Qualitätssicherung
- Begleitung bis zur Fertigstellung
Warum EFFERO?
Wir denken unternehmerisch.
Opportunitätskosten im Blick
Energieinvestitionen konkurrieren mit Investitionen ins Kerngeschäft. Wir bewerten Maßnahmen deshalb nicht nur nach technischer Effizienz, sondern nach der Wirtschaftlichkeit und Relevanz für Ihre Geschäftsprozesse.
Ihr Kontext bestimmt unsere Empfehlungen
Welche Amortisationszeiten sind für Ihr Unternehmen attraktiv? Wie lange planen Sie, das Gebäude zu nutzen? Welche regulatorischen Anforderungen gibt es? Ihre Situation bestimmt unser Konzept.
Von der Analyse bis zur Umsetzung
Unser Angebot endet nicht mit einem Bericht. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung. So bleibt Ihr Vorhaben auf Kurs.
So arbeiten wir
Häufig gestellte Fragen
- Wer ist gesetzlich zu einem Energieaudit verpflichtet?
- Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen Unternehmen, die kein KMU sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen. Kein KMU ist, wer mindestens 250 Beschäftigte hat oder mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Eine Neuregelung, nach der künftig der Energieverbrauch über die Pflicht entscheidet, befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.
- Was ist der Unterschied zwischen Energieaudit und Energieberatung Nichtwohngebäude (NWG)?
- Das Energieaudit (DIN EN 16247) betrachtet den Energieverbrauch des gesamten Unternehmens und ist für Nicht-KMU gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebäudeenergieberatung NWG (DIN V 18599) ist freiwillig und geht tiefer auf das konkrete Gebäude ein. Sie ist eine fundierte Grundlage für Sanierungsmaßnahmen und deren Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
- Welche Förderung gibt es für Gewerbegebäude?
- Die BEG NWG fördert Einzelmaßnahmen und Effizienzgebäude über das BAFA und die KfW. Die Energieberatung selbst bezuschusst das BAFA über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist dort für KMU förderfähig.
- Wie lange dauert ein Energieaudit?
- Für ein mittelgroßes Gewerbegebäude können Sie mit 4 bis 8 Wochen von der Bestandsaufnahme bis zum Abschlussbericht rechnen, abhängig von Datenverfügbarkeit und Gebäudekomplexität.
Welche Maßnahmen lohnen sich für Ihr Unternehmen?
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