EPBD 2026: Was die neue EU-Gebäuderichtlinie für Ihr Gebäude bedeutet
Von Georg Vonhasselt

Am 29. Mai 2026 läuft die Frist ab, bis zu der alle EU-Mitgliedstaaten die neue Europäische Gebäuderichtlinie, die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, 2024/1275/EU), in nationales Recht umsetzen müssen. Deutschland wird diese Frist nicht einhalten.
Deutschland wartet auf das GModG
Die EPBD tritt in Deutschland nicht unmittelbar in Kraft. Sie wird über ein neues Gesetz ins deutsche Recht überführt: das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 13. Mai 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Bis das GModG gilt, bleibt das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Bestehende Energieausweise behalten ihre volle Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum.
Das GModG tritt gestaffelt in Kraft. Die neuen Regelungen zum Heizungstausch gelten unmittelbar nach Verkündung. Die EPBD-Vorschriften, darunter die neue Energieausweis-Skala und erweiterte Ausweispflichten, folgen sechs Monate später. Selbst wenn das Gesetz noch im Sommer 2026 verabschiedet wird, greifen diese Regelungen vermutlich frühestens Anfang 2027.
Was sich ändert, und für wen
Die EPBD führt keine einheitliche Pflicht für alle Gebäude ein. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Gebäudetyp erheblich.
Eigenheimbesitzer
Für private Eigenheimbesitzer bringt die EPBD eine neue Bewertungsskala für den Energieausweis. Die bisherigen Effizienzklassen A+ bis H werden durch die Klassen A bis G ersetzt. Klasse A bezeichnet ein Nullemissionsgebäude, Klasse G umfasst die energetisch schlechtesten 15 Prozent des nationalen Gebäudebestands. Die Klassen B bis F decken den verbleibenden Bestand in annähernd gleichen Schritten ab.
Neue Energieausweise werden nach Inkrafttreten der EPBD-Bestimmungen ausschließlich auf der neuen Skala ausgestellt. Bestehende Ausweise behalten ihre volle Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Eine Sanierungspflicht für private Wohngebäude sieht weder die EPBD noch der aktuelle GModG-Entwurf vor. Die europäische Gebäudepolitik zielt langfristig auf einen klimaneutralen Gebäudebestand. Konkrete Sanierungszwänge für Eigenheimbesitzer sind im aktuellen Entwurf nicht enthalten.
Vermieter und Wohnungsgesellschaften
Die bedeutendste operative Änderung für Vermieter ist die Ausweitung der Energieausweispflicht. Heute ist ein Energieausweis bei Neuvermietung und Verkauf erforderlich. Nach Inkrafttreten der EPBD-Vorschriften im GModG wird die Pflicht auf Mietvertragsverlängerungen und wesentliche Renovierungen ausgeweitet.
Die Pflicht bei Neuvermietung gilt bereits heute. Neu ist die Pflicht bei Mietvertragsverlängerungen. Das ist der Punkt mit dem größten praktischen Aufwand für Bestände mit langjährigen Mietverhältnissen.
Für Eigentümer größerer Bestände ist die neue A-bis-G-Skala auch ohne sofortigen Handlungsdruck relevant. Die Klassen F und G bezeichnen die energetisch schlechtesten Gebäude im nationalen Bestand. Wie sich Ihr Portfolio auf der neuen Skala verteilt, wird erst nach der Umstellung sichtbar. Wenn Sie sich diesen Überblick frühzeitig verschaffen, können Sie Sanierungsentscheidungen gezielter treffen.
Gewerbeimmobilien (Nichtwohngebäude)
Für Eigentümer von Gewerbeimmobilien enthält die EPBD die konkretesten Anforderungen mit den nächsten Fristen. Die MEPS (Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz) setzen verbindliche Schwellen: 16 Prozent der energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude müssen bis 2030 renoviert sein, 26 Prozent bis 2033.
Diese Schwellen gelten gebäudespezifisch, nicht als Portfoliodurchschnitt. Ein einzelnes Gebäude kann in den Sanierungspflichtbereich fallen, auch wenn der restliche Bestand besser eingestuft ist.
Bis 2030 bleiben weniger als vier Jahre. Ausschreibung, Finanzierung und Bauzeit müssen in diesem Zeitraum einkalkuliert werden. Wenn Sie mit der Planung bis 2027 oder 2028 warten, geraten Sie unter Zeitdruck. Wenn Sie jetzt beginnen, können Sie Sanierungsmaßnahmen mit ohnehin anstehenden Instandhaltungsarbeiten kombinieren und förderfähige Maßnahmen gezielt einplanen.
Was noch offen bleibt
Das GModG ist noch nicht verabschiedet. Einzelne Regelungen können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Die Vorgaben der EPBD selbst stehen fest. Sie geben die Richtung vor, auch wenn das genaue deutsche Umsetzungsgesetz noch aussteht.
Für alle Gebäudetypen gilt: Die Anforderungen kommen. Was jetzt feststeht, reicht aus, um die eigene Situation einzuordnen und sich auf die anstehenden Entscheidungen vorzubereiten.
Was das für Ihr Gebäude bedeutet
Welche Anforderungen auf Ihr Gebäude zukommen und wann Handlungsbedarf besteht, hängt konkret von Ihrem Gebäude ab. Im Rahmen unserer Energieberatung ordnen wir Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Sprechen Sie uns direkt an.
Welche Pflichten auf Ihr Gebäude zukommen
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