Allgemein 5 min15. April 2026Aktualisiert am 21. Oktober 2026

Energieberatung im Mehrfamilienhaus: Nutzen, Förderung und iSFP-Bonus

Von Georg Vonhasselt

Energieberatung im Mehrfamilienhaus: Nutzen, Förderung und iSFP-Bonus

Wenn Sie im Mehrfamilienhaus Fassade, Dach oder Fenster sanieren, können Sie mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) deutlich mehr Förderung erhalten als ohne. Bei acht Wohneinheiten und größeren Maßnahmen geht es schnell um mehr als 20.000 Euro zusätzlichen Zuschuss pro Jahr. Auch die Energieberatung selbst bezuschusst das BAFA.

Dieser Beitrag beruht auf der BEG-Richtlinie vom 20.07.2026.


Wie ein iSFP die Förderung im Mehrfamilienhaus erhöht

Das Programm BEG Einzelmaßnahmen fördert Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Kosten sind pro Gebäude und Kalenderjahr begrenzt. Die Grenze richtet sich nach der Zahl der Wohneinheiten. Mit einem iSFP steigen die Grenzen auf fast das Doppelte:

Ohne iSFPMit iSFP
1. Wohneinheit30.000 Euro60.000 Euro
2. bis 6. Wohneinheit, je15.000 Euro30.000 Euro
ab 7. Wohneinheit, je8.000 Euro15.000 Euro

Für den Teil der Kosten, der über der Grenze ohne iSFP liegt, gibt es zusätzlich 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme im iSFP enthalten ist, der iSFP vom BAFA gefördert wurde und bei der Antragstellung schon vorliegt und die förderfähigen Kosten der Maßnahme mindestens 30.000 Euro betragen. Große Wohnungsunternehmen, die keine KMU sind, können keinen BAFA-geförderten iSFP beantragen. Für sie gelten die höheren Kostengrenzen auch ohne iSFP, den iSFP-Bonus erhalten sie aber nicht. Der Bonus gilt für Maßnahmen, die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des Fahrplans umgesetzt werden.

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist außerdem ein Energie-Effizienz-Experte formal vorgeschrieben. Diese Fachleute erstellen die technischen Nachweise. Ohne diese Nachweise bearbeitet das BAFA den Antrag nicht. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei der Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde. Ein Auftrag ohne diese Bedingung vor dem Antrag schließt die Förderung aus.


Beispiel: Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten

Eine Eigentümergemeinschaft lässt Fassade, Dach und Fenster sanieren. Die förderfähigen Kosten liegen beispielhaft bei 300.000 Euro.

Ohne iSFP: Die förderfähigen Kosten sind auf 121.000 Euro begrenzt (30.000 + 5 × 15.000 + 2 × 8.000). 15 Prozent davon ergeben rund 18.000 Euro Zuschuss.

Mit iSFP: Die Grenze liegt bei 240.000 Euro (60.000 + 5 × 30.000 + 2 × 15.000). 15 Prozent davon ergeben 36.000 Euro. Hinzu kommt der iSFP-Bonus für den Teil oberhalb der alten Grenze. Insgesamt sind das rund 42.000 Euro.

Der iSFP bringt in diesem Beispiel also rund 24.000 Euro mehr Zuschuss. Die Grenzen gelten pro Kalenderjahr. Deshalb kann es sich lohnen, große Maßnahmenpakete auf zwei Jahre zu verteilen.

In München kommt das städtische Förderprogramm FKG hinzu. Auch dafür ist der iSFP Voraussetzung.


Ausnahme: der Heizungstausch

Für einen reinen Heizungstausch über die KfW ist kein Energie-Effizienz-Experte vorgeschrieben. Die Bestätigung eines Fachbetriebs reicht aus. Die Beratung lohnt sich trotzdem: Der Sanierungsfahrplan klärt, ob eine Wärmepumpe im Bestand effizient arbeitet oder ob zuerst die Gebäudehülle verbessert werden sollte.


Wie das BAFA die Beratung bezuschusst

Energieberatung (iSFP): Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Honorars. Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt der Zuschuss höchstens 850 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn der Sanierungsfahrplan in der Eigentümerversammlung erläutert wird. Seit April 2025 wird die Rechnung zunächst vollständig bezahlt. Das BAFA erstattet den Zuschuss anschließend an die Auftraggeberseite.

Fachplanung und Baubegleitung: Die BEG fördert die energetische Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent. Im Mehrfamilienhaus sind die förderfähigen Kosten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt, insgesamt auf höchstens 20.000 Euro. Bei acht Wohneinheiten ergibt das bis zu 8.000 Euro Zuschuss.


Warum sich die Beratung lohnt

Der Zuschuss zur Beratung ist nur ein Teil des Nutzens. Wichtiger ist, was der Sanierungsfahrplan bei den Baukosten bewirkt: höhere förderfähige Kosten, den iSFP-Bonus und den Zugang zu kommunalen Programmen. Außerdem erhalten Sie eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die Eigentümerversammlung oder das Investitionsgremium.

Ohne Fahrplan entgehen Ihnen im Mehrfamilienhaus schnell Zuschüsse in fünfstelliger Höhe. Sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, was das für Ihr Gebäude bedeutet.

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