BEG-Novelle 2026: Die neuen Förderbedingungen für Wohn- und Nichtwohngebäude im Überblick
Von Georg Vonhasselt

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ein Beispiel macht das greifbar: Für ein Mehrfamilienhaus mit 15 Wohnungen sinkt der mögliche Zuschuss für eine Fassadendämmung von EUR 67.500 auf EUR 26.550.
Es gibt weniger Zuschüsse für große Gebäude, mehr für Familien, niedrige Einkommen und die schlechtesten Gebäude im Bestand. Gekürzt wird seit Juli 2026, neue Boni greifen erst 2027.
Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden: Bei Dämmung, Fenstern und Dach sind die Kürzungen am größten
Maßnahmen an der Gebäudehülle, also Dämmung von Wänden und Dach, neue Fenster oder außenliegender Sonnenschutz, werden weiterhin mit 15 % bezuschusst. Geändert hat sich die Obergrenze der Kosten, auf die diese 15 % angewendet werden.
Bis zum 21. Juli 2026 galt: EUR 30.000 pro Wohnung, unabhängig von der Größe des Gebäudes. Jetzt wird gestaffelt: EUR 30.000 für die erste Wohnung, je EUR 15.000 für die zweite bis sechste, je EUR 8.000 ab der siebten.
Für ein Haus mit 15 Wohnungen:
- bisher: 15 × EUR 30.000 = EUR 450.000 förderfähige Kosten, davon 15 % = EUR 67.500
- jetzt: EUR 30.000 + (5 × EUR 15.000) + (9 × EUR 8.000) = EUR 177.000, davon 15 % = EUR 26.550
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) verliert an Wert: Er verdoppelt die Obergrenze weiterhin, für die erste Wohnung also auf EUR 60.000. Der zugehörige Bonus von 5 Prozentpunkten gilt aber nur noch für den oberen Teil: Die ersten EUR 30.000 werden mit 15 % gefördert, die zweiten EUR 30.000 mit 20 %. Bisher galten 20 % auf den gesamten Betrag. Liegt Ihre Investition unter EUR 30.000 brutto, bringt der iSFP nichts.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) kommt für ein Haus mit zwölf Wohnungen auf denselben Befund und nennt die Kürzung einen "Frontalangriff auf die sozialverträgliche Wärmewende". Verbandspräsident Axel Gedaschko: "Was gestern noch wirtschaftlich knapp darstellbar war, ist heute vielfach nicht mehr finanzierbar. So verhindert man Sanierungen, statt sie zu beschleunigen."
Das sehe ich genauso. Gekürzt wird am stärksten dort, wo eine Sanierung die größte Wirkung hat: bei Gebäuden mit vielen Wohnungen und schlechter Dämmung. Wie wäre es damit, die Bezugsgröße anzupassen? Hüllfläche statt Wohnungszahl: Ein Haus mit 15 kleinen Wohnungen hat nicht automatisch eine größere Fassade als eines mit acht großen, wird ab der siebten Einheit aber deutlich schlechter gefördert.
Besonders ärgerlich: Haben Sie im Sommer 2026 mit den alten Bedingungen kalkuliert, hatten Sie keine Chance, darauf zu reagieren. Die neuen Bedingungen wurden erst wenige Tage vor Inkrafttreten veröffentlicht. Das kostet Planungssicherheit und Vertrauen in staatliche Förderzusagen.
Komplettsanierung: nur noch über den Kredit
Sanieren Sie Ihr Gebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau, erhalten Sie dafür einen zinsverbilligten Kredit der staatlichen Förderbank KfW sowie einen Tilgungszuschuss (Programm 261). Die reine Zuschussvariante gibt es weiterhin, aber nur noch für Kommunen.
Die Tilgungszuschüsse betragen jetzt:
- Effizienzhaus 40 EE: 10 %
- Effizienzhaus 55 EE: 5 %
- Effizienzhaus Denkmal EE: 5 %
- Effizienzhaus 70 EE und 85 EE: kein Tilgungszuschuss mehr
Das Kürzel EE steht für erneuerbare Energien. Diese Klasse war bisher ein Zusatz und brachte 5 Prozentpunkte extra. Jetzt ist sie in jeder Stufe enthalten, der Zuschlag entfällt damit.
Auffällig ist der Abstand zu den Kommunen. Für dieselbe Stufe Effizienzhaus 40 EE erhält eine Kommune 25 % Zuschuss, ein privater Eigentümer 10 % Tilgungszuschuss.
Heizungstausch: mehr für Familien, weniger für zügige Umsetzung
Beim Heizungstausch läuft die Förderung über die KfW. Hier wird nicht pauschal gekürzt, sondern etwas umverteilt.
Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig:
- bis EUR 30.000 zu versteuerndes Haushaltseinkommen: 40 % (bisher 30 %)
- EUR 30.001 bis EUR 40.000: 30 % (unverändert)
- EUR 40.001 bis EUR 50.000: 10 % (neu)
Die dritte Gruppe war bisher vollständig ausgeschlossen.
Dazu kommt der Familienzuschlag. Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren ziehen pauschal EUR 10.000 von ihrem zu versteuernden Einkommen ab, bevor die Stufe bestimmt wird. Beispiel: Eine Familie mit EUR 38.000 Einkommen rutscht damit in die 40-Prozent-Stufe.
Anders sieht es allerdings mit dem Klimageschwindigkeits-Bonus aus. Er belohnt selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle- oder Nachtstromheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung vorzeitig austauschen. Dieser Bonus wird jetzt deutlich schneller abgeschmolzen:
| Zeitraum | bisher vorgesehen | jetzt |
|---|---|---|
| aktuell | 20 Prozentpunkte bis Ende 2028 | 16 Prozentpunkte bis Januar 2027 |
| danach | 17 → 14 → 11 → 8 Punkte (alle 2 Jahre) | 12 → 8 → 4 Punkte (alle 6 Monate) |
| Ende | ab Januar 2037 | ab August 2028 |
Der Bonus läuft damit über acht Jahre früher aus als bisher geplant. Tauschen Sie erst 2029, bekommen Sie ihn gar nicht mehr.
Parallel sinkt die Obergrenze der förderfähigen Kosten für die Heizung. Sie lag bei EUR 30.000 für die erste Wohnung und liegt jetzt bei EUR 28.000. Ab Februar 2027 sinkt sie alle sechs Monate um weitere EUR 750, bis auf EUR 22.000 ab August 2030.
Für Eigentümer mit einer alten Heizung heißt das: Warten kostet Geld, und zwar messbar. Anders als bei der Gebäudehülle sehe ich die verkürzte Laufzeit hier positiv. Der Bonus hat den Wärmepumpenmarkt jahrelang subventioniert, die Förderung ist im Markt eingepreist, Wärmepumpen in Deutschland sind im europäischen Vergleich zu teuer. Das wird sich hoffentlich jetzt schneller ändern.
Die neuen Boni kommen erst 2027: Energetisch schlechte Gebäude und Wärmepumpen aus Europa
Ein neuer Bonus gilt ab dem ersten Quartal 2027 für besonders energetisch schlechte Gebäude. Die Richtlinie definiert sie als Gebäude, die "auf Grund des energetischen Sanierungsstandes ihrer Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten des deutschen Gebäudebestandes" gehören. Für die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen gibt es dann 5 Prozentpunkte zusätzlich. Voraussetzung ist ein iSFP.
Der zweite neue Bonus betrifft Wärmepumpen aus europäischer Produktion. Seine Ausgestaltung soll im zweiten Halbjahr 2026 veröffentlicht werden und liegt derzeit nicht vor.
Gewerbegebäude: Beleuchtung wird nicht weiter gefördert
Für Nichtwohngebäude gelten dieselben Effizienzhaus-Stufen und dieselben gesenkten Tilgungszuschüsse, hier über den KfW-Kredit 263.
Eine Streichung betrifft ausschließlich energieeffiziente Innenbeleuchtung. Diese war bisher eine eigenständige förderfähige Maßnahme. In der neuen Richtlinie ist sie aus der Liste der förderfähigen Anlagentechnik ersatzlos gestrichen.
Das halte ich für vertretbar. Eine Umrüstung auf LED rechnet sich in aller Regel auch ohne Zuschuss, diese Förderung braucht es deshalb aus meiner Sicht nicht mehr.
Serielles Sanieren, also die Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen, wird erstmals auch bei Nichtwohngebäuden mit einem Bonus gefördert.
München: Das städtische Programm läuft weiter
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) der Stadt München läuft unabhängig von der Bundesreform. Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 2. Juli 2026. Die dort verankerten Änderungen betreffen jedoch andere Maßnahmen als die hier behandelten. Städtische und Bundesförderung lassen sich weiterhin kombinieren.
Was das für Sie bedeutet
Besser gestellt werden Familien und Haushalte mit niedrigem Einkommen, die ihre Heizung tauschen müssen. Ab 2027 kommen Eigentümer besonders schlechter Gebäude dazu. Alle anderen bekommen weniger, am deutlichsten verlieren Mehrfamilienhäuser bei der Gebäudehülle.
Ein Sanierungskonzept lohnt sich jedoch immer noch. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Auswahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen und bei der Förderung. Sprechen Sie uns direkt an.
Für Fachleser: Die vollständigen Richtlinien mit Stand 20. Juli 2026 stehen beim Bund zum Download bereit, getrennt nach Wohngebäuden, Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäuden.
Was für Ihr Gebäude weiterhin drin ist
Die Kürzungen treffen nicht jedes Gebäude gleich. Wir prüfen, welche Maßnahmen sich für Ihr Gebäude weiterhin rechnen und wie sich Bundesförderung und Münchner Programm kombinieren lassen.
Förder-Check anfragenQuellen: BAFA: Förderprogramm im Überblick (Zuständigkeit KfW/BAFA) · KfW: Bestandsimmobilien fördern lassen · LHM: FKG Richtlinienheft (gültig ab 02.07.2026) · BEG-Richtlinie Wohngebäude (Stand 20.07.2026) · BEG-Richtlinie Einzelmaßnahmen (Stand 20.07.2026) · BEG-Richtlinie Nichtwohngebäude (Stand 20.07.2026)